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Gesetzliche Regelungen / Normen

DIN VDE 0833-1; VDE 0833-1, Mai 2003. Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 1: Allgemeine Festlegungen

Das Dokument gilt für das Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall. Sie enthält Allgemeine Festlegungen. Für Brandmeldeanlagen gilt sie nur gemeinsam mit DIN VDE 0833-2 (VDE 0833 Teil 2); für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen gilt sie nur gemeinsam mit DIN VDE 0833-3 (VDE 0833 Teil 3). Anlagen, die nicht in allen Einzelheiten dieser Norm entsprechen, dürfen nicht als Gefahrenmeldeanlagen im Sinne dieser Norm bezeichnet werden, auch wenn sie zum Melden von Gefahren- und Notzuständen benutzt werden.

DIN VDE 0833-2; VDE 0833-2, November 2007. Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Brandmeldeanlagen zusammen mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833 Teil 1) und DIN 14675. Sie enthält Festlegungen für Brandmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden. Diese Norm enthält keine Festlegungen für das Zusammenwirken von Brandmeldeanlagen mit anderen Anlagen, die keine brandschutztechnischen Funktionen erfüllen.

DIN VDE 0833-3; VDE 0833-3, Mai 2008. Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA) sowie für die Anlageteile von EMA/ÜMA, für die keine Europäischen Normen der Normenreihe EN 50131 vorhanden sind. Sie enthält Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen zum Schutz von Personen und Sachen in Gebäuden. Sie gilt gemeinsam mit DIN VDE 0833-1 (VDE 0833-1) (zz. Entwurf).

DIN VDE 0833-4; VDE 0833-4, September 2007. Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung, die zur Ausgabe einer akustischen Brandmeldung von einer Brandmeldeanlage angesteuert werden. Sie enthält Festlegungen für Alarmierungseinrichtungen zur Ausgabe von Tonsignalen und Sprachdurchsagen zum Schutz von Personen in und an Gebäuden unter besonderer Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen und feuerwehr-spezifischen Anforderungen.

DIN 14675, November 2003, Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb

Die DIN-Norm DIN 14675 ist neben der DIN VDE 0833-1 und -2 für den Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage verantwortlich.

Seit dem 1. November 2003 sollen Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr nur noch von entsprechend zertifizierten Fachfirmen geplant, projektiert, montiert, in Betrieb genommen, abgenommen oder regelmäßig instand gehalten werden. Betroffen hiervon sind also sowohl Fachplaner (Ingenieur- und Planungsbüros) als auch Facherrichter (Elektrikerbetriebe).

Die DIN 14675 unterscheidet die einzelnen Aufgabengebiete zum Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage in Phasen. Die Fachfirma für Brandmeldeanlagen (Ingenieurbüro/Fachplaner oder Facherrichter), die sich nach DIN 14675 zertifizieren möchte, muss entscheiden, nach welchen Phasen eine Zertifizierung angestrebt werden soll.

In folgende Phasen wird die Zertifizierung unterteilt:

6.1 - Planung

6.2 - Projektierung

7 - Montage und Installation

8 - Inbetriebnahme

9 - Abnahme

11 - Instandhaltung/Wartung

12 - Änderung und Erweiterung bestehender Anlagen (neue Phase lt. DIN 14675 A1)

Um die Zertifizierung nach DIN 14675 zu erhalten, ist die vorherige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 notwendig.

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